Tandem FAQ

1. Wer kann eine Tandemförderung beantragen?

Die Person, die eine Beratung und Begleitung durch eine im jeweiligen Department erfahrenere Person beanspruchen möchte und zum ersten oder zweiten Mal ein Head of Department übernimmt. Departments siehe Liste. Die Person muss in Österreich geboren sein oder ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Österreich haben.

Wenn eine Doppelbesetzung (Arbeitsaufteilung muss 50/50 sein) innerhalb eines Departments vorliegt, so können beiden Personen extra oder für eine/n gemeinsame/n Tandempartner:in ein Tandem beantragen.

2. Wie oft kann ich eine Tandemförderung beantragen?

Eine Förderung kann für einen Langfilm, in dem die Person zum ersten oder zweiten Mal ein Head of Department ausübt, gestellt werden. Innerhalb eines Departments darf somit maximal zweimal ein Antrag gestellt werden und es muss zumindest ein Jahr dazwischen liegen. Wenn eine Person bereits mehrmals ein bestimmtes Department in einem Bereich (z.B. Dokumentarfilm) ausgeführt hat und dann in einen anderen Bereich (z.B. Spielfilm) wechselt, so gilt dies ebenfalls als erstes oder zweites Mal.

3. Wie viele Tandem können innerhalb eines Filmprojekts von unterschiedlichen Gewerken eingereicht werden?

Pro Film kann für maximal zwei unterschiedliche Gewerke einen Antrag für ein TANDEM gestellt werden. Das Tandem darf nicht Teil der Finanzierung eines Projektes sein.

4. Wie oft kann ein:e Expert:in als Tandempartner:in in Anspruch genommen werden?

Eine Tandempartner:in darf maximal zwei Mal pro Jahr in Tandems aufscheinen. Die Tandempartner:in darf zum Zeitpunkt des Tandems nicht bei der ausführenden Produktionsfirma angestellt oder Tätigkeiten im beantragten Department ausführen.

5. Was sind die Aufgaben von Tandempartner:innen?

Tandempartner:innen beraten und coachen Antragsteller:innen im Zuge ihrer Tätigkeit. Der fachlichen Support des/der erfahrenen Kolleg:in aus demselben Fachbereich kann entweder in der Vor- oder Nachbereitung, während eines Filmdrehs oder zeitlich aufgeteilt in Anspruch nehmen. Der gesamte Zeitraum ist auf fünf bis max. zehn Tage begrenzt.

6. Was ist der Zeitrahmen für ein Tandem?

Der zeitliche Rahmen für ein Tandem ist auf 5 bis maximal 10 Tage begrenzt, auch um etwaige Arbeitsteilungen oder Urheberrechtsprobleme vorzubeugen. Wie die Tandempartner:innen diese Zeit aufteilen, ob als Block oder aufgeteilt über einen längeren Zeitraum, bleibt ihnen überlassen. Ob die beiden Tandempartner:innen außerhalb des Tandemvertrags eine gemeinsame Arbeit fortsetzen, bleibt selbstverständlich ihnen überlassen; dies ist jedoch nicht mehr Teil des beantragten TANDEM Projekts. Der Abrechnungszeitpunkt wird vertraglich vereinbart.