Tandem FAQ

1. Wer kann eine Tandemförderung beantragen?

Die Person, die eine Beratung und Begleitung durch eine im jeweiligen Department erfahrenere beanspruchen möchte und zum ersten oder zweiten Mal ein Head of Department übernimmt. Departments siehe Liste. Lebens- und Arbeitsmittelpunkt muss Österreich sein.

2. Wie oft kann ich eine Tandemförderung beantragen?

Innerhalb eines Departments maximal zweimal, da die Förderung für Erst- oder Zweitfilme als Head vorgesehen ist.

3. Wie viele Tandem können innerhalb eines Filmprojekts von unterschiedlichen Gewerken eingereicht werden?

Pro Film können aus zwei unterschiedlichen Gewerken Anträge für ein TANDEM gestellt werden.

4. Wie oft kann ein*e Expert*in als Tandempartner*in in Anspruch genommen werden?

Ein*e Tandempartner*in darf maximal zwei Mal pro Jahr in Tandems aufscheinen.

5. Was sind die Aufgaben eines*r Tandempartners*in?

Die Antragstellerin* kann den fachlichen Support einer*s erfahrenen Kolleg*in aus demselben Fachbereich entweder in der Vor- oder Nachbereitung, während eines Filmprojekts oder zeitlich aufgeteilt in Anspruch nehmen. Der gesamte Zeitraum ist auf fünf bis max. zehn Tage begrenzt.

6. Was ist der Zeitrahmen für ein Tandem?

Der zeitliche Rahmen für ein Tandem ist auf 5 bis maximal 10 Tage begrenzt, auch um etwaigen Urheberrechtsproblemen und Arbeitsteilungen vorzubeugen. Wie die Tandempartner*innen die Zeit aufteilen, ob als ein Block oder aufgeteilt über einen längeren Zeitraum, bleibt ihnen überlassen. Ob die beiden Tandempartner*innen außerhalb des Tandemvertrags eine gemeinsame Arbeit fortsetzen, bleibt selbstverständlich auch ihnen überlassen; dies ist jedoch kein Ziel des Tandem Projekts. Der Abrechnungszeitpunkt wird vertraglich vereinbart.