Das TANDEM ist ein Fortbildungsprogramm für Frauen* als Head of Department bei ihrem ersten oder zweiten Langfilm. Das Programm gilt für Filmprojekte, die vom ÖFI gefördert werden, und wird von FC Gloria administriert und inhaltlich begleitet.
Der Fokus des Programms liegt auf der fachlichen Weiterentwicklung und Professionalisierung von Frauen* als Head of Department in allen Gewerken.
1. An wen richtet sich das TANDEM Programm?
Das Programm richtet sich an filmschaffende Frauen*, die bei einem ersten oder zweiten Langfilm als Head eines Departments für ein Projekt in Vorverhandlung stehen oder bereits vertraglich verpflichtet wurden.
Da sich die Arbeitsweisen in fast allen Gewerken in den Bereichen Spielfilm und Dokumentarfilm sowohl aus künstlerischer als auch organisatorischer Sicht wesentlich unterscheiden, wird der Umstieg von Dokumentarfilm in Spielfilm oder umgekehrt in allen Gewerken als Neueinstieg gewertet.
Hat eine Regisseurin* einen Dokumentarfilm und einen Spielfilm gemacht, so hat sie die Möglichkeit sich für das zweite Projekt in einem der beiden Bereiche fachlichen Support über das TANDEM Programm zu suchen.
2. Was ist das Ziel des TANDEM Programms?
Die Antragstellerin* wird durch den fachlichen Support einer/s erfahrenen Kolleg*in aus demselben Fachbereich in der Vor- oder Nachbereitung oder während eines Drehs unterstützt. Diese Fachberatung ist zeitlich begrenzt und wird finanziell zur Gänze über das TANDEM Programm abgewickelt.
3. Wie lauten die Einreichbedingungen?
Die Filmschaffende* kann das Tandemangebot nur im Zuge eines bestehenden oder eines in Vorbereitung befindlichen Filmprojekts beantragen, das vom ÖFI gefördert wird. Eine erste Förderzusage für die Herstellung des Projekts muss zum Antragszeitpunkt bereits vorliegen. Nachdem in manchen Departments die Vorbereitung vor dem Abschluss der Finanzierung startet, kann hier bereits in der Projektentwicklungsphase (mit erster Förderzusage für die Projektentwicklung bei Antragszeitpunkt) das Tandem beantragt und auch in Anspruch genommen werden. Dies betrifft vor allem die Departments Produktion, Regie, Drehbuch und Casting.
4. Wie setzt sich das TANDEM Team zusammen?
TANDEM TEAM = 1 Antragsstellerin* als Head of Department + 1 Tandempartner*in als fachlicher Support.
Die Antragstellerin* hat freie Hand in der Wahl der Tandempartner*in. Das gilt sowohl für die Frage, in welchem Land der/die Tandempartner/in arbeitet und lebt, als auch für Sprache, Alter und Geschlecht. Voraussetzung ist eine ausreichende Qualifikation der unterstützenden Tandempartner*in im jeweiligen Gewerk.
5. Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Fördersumme beträgt 5.000,- Euro netto pro Tandem. Diese Summe wird als Abgeltung für den zeitlichen Aufwand und den fachlichen Wissenstransfers ausschließlich und direkt an die oder den Tandempartner*in ausbezahlt. Sie ist in keinem Fall Teil der Finanzierung eines Filmprojekts.
6. Werden Zusatzkosten übernommen?
Etwaige Reise- und Übernachtungskosten für die Dauer des Tandems können mit einem zusätzlichen Betrag bis zu max. 1.000,- Euro brutto gefördert werden.
7. Was ist der Zeitrahmen für ein TANDEM?
Der zeitliche Rahmen für ein Tandem ist auf 5 bis maximal 10 Tage begrenzt, auch um etwaigen Urheberrechtsproblemen und Arbeitsteilungen vorzugreifen. Wie die Tandempartner*innen die Zeit aufteilen, ob als ein Block oder aufgeteilt über einen längeren Zeitraum, bleibt ihnen überlassen. Ob die beiden Tandempartner*innen außerhalb des Tandemvertrags eine gemeinsame Arbeit fortsetzen, bleibt selbstverständlich auch ihnen überlassen; dies ist jedoch kein Ziel des TANDEM Projekts.
8. Was benötigt die Antragstellerin* für die Einreichung?
Die Filmschaffende* beantragt die Förderung eines Tandems direkt bei FC Gloria. Für den Antrag sind die Projekteckdaten des betreffenden Filmprojekts anzugeben, sowie der Nachweis einer ersten Projektfinanzierungszusage durch die ausführende Produktion beizulegen, außerdem Angaben zur gewünschten Tandempartner*in inklusive ausführlicher Filmografie und Letter of Intent, der die Verfügbarkeit und den Zeitraum für die Zusammenarbeit belegt. Die Antragstellerin* stellt zudem in einem kurzen Motivationsschreiben mit einer knappen Beschreibung das gewünschte Ziel und einen Zeitplan für die Zusammenarbeit dar. Zusätzlich wird eine Filmografie bzw. der Nachweis einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung bzw. einschlägiger Berufserfahrung der Antragstellerin* benötigt, sowie eine Meldebestätigung vom ZMR, die nicht älter als 2 Jahre sein darf. Seitens der Produktionsfirma des betreffenden Projekts braucht es aus rechtlichen Gründen eine Einverständniserklärung.
9. Gibt es Einreichfristen?
Einreichungen sind laufend möglich. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Prinzip: First come, first serve. Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist der Nachweis einer geschlossenen Herstellungsfinanzierung (oder einer geschlossenen Projektentwicklungsfinanzierung, siehe PUNKT 3).
10. Muss die jeweilige Produktionsfirma über ein Tandem informiert werden?
Ja. Siehe Informationen unter Punkt 8.
11. Gibt es eine Verschwiegenheitsklausel?
12. Für wieviel unterschiedliche Tandems können Tandempartner*innen innerhalb eines Jahres herangezogen werden?
Eine Tandempartner*in soll maximal zwei Mal pro Jahr in Tandems aufscheinen.
13. Wie viele Tandems können innerhalb eines Filmprojekts von unterschiedlichen Gewerken eingereicht werden?
Pro Film können aus zwei unterschiedlichen Gewerken Anträge für ein TANDEM gestellt werden.
14. Wer bearbeitet die Anträge bei FC Gloria
Der Antrag wird nach Einlangen von der FC Gloria Geschäftsführung auf Vollständigkeit überprüft und an ein Team aus drei Mitgliedern von FC Gloria weitergeleitet.
Dieses Dreierteam setzt sich aus zwei fixen Mitgliedern bzw. deren beiden Ersatzmitgliedern zusammen, die aus den Bereichen Produktion, Regie und Drehbuch kommen. Das dritte Mitglied kommt jeweils aus dem Gewerk, für das die Antragstellerin* eingereicht hat. Dieses Dreierteam betreut das TANDEM inhaltlich und hat eine beratende Funktion für die Antragstellerin*.
15. Abschluss eines TANDEM Teams
Nach abgeschlossenem Tandem verpflichtet sich die Antragstellerin* gegenüber FC Gloria und den Fördergeber*innen einen kurzen Abschlussbericht abzugeben, der als Video und/oder One-Pager verfasst werden und auf den Webseiten aller beteiligten Partner*innen veröffentlicht werden kann. Es geht dabei in erster Linie darum, Erfahrungsberichte mit dem TANDEM Projekt mit anderen Kolleginnen* zu teilen und das Programm dadurch wachsen zu lassen.